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4123 Allschwil, Schweiz

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden/Gast, nachfolgend Kunde genannt, und der PrimeHost GmbH, im Folgenden als Unternehmen bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Allschwil, Baselland, Schweiz Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens.

3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Personengruppen mit einer Mindestzahl von 2 gebuchten Zimmern/Wohneinheiten oder mindestens 4 Personen.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronische Nachrichten wie und E-Mail-, SMS-, WhatsApp-Nachrichten oder Ähnliches.

Vertragspartner sind der Kunde und das Unternehmen.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Wohungen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen, Dienstleistungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Unternehmen verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Unternehmen erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Unterkunftseinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Kunden. Der Kunde hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft.

Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Unterkunftseinheiten verfügbar sein, so muss das Unternehmen den Kunden rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich vergleichbaren Unterkunft einer vergeichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Unternehmens. Lehnt der Kunde das Ersatzquartier ab, so hat das Unternehmen vom Kunden bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

6. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Kunden das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr, muss das Unternehmen am Anreisetag bis spätestens 18:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Kunden über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten das Unternehmen frei über die Zimmer verfügen kann. Ein Zimmerbezug zählt als volle Übernachtung, egal zu welcher Nachtzeit der Gast eintrifft.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Kunden von 2 Stunden und mehr kann das Unternehmen für die vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Unternehmen behält sich im Falle des verspäteten Verlassens der Unterkunft vor, die Gegenstände des Kunden aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort kostenpflichtig aufzubewahren.

7. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Unternehmen kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen (City Tax, Gästesteuer) und andere Abgaben mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Unternehmens zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen seiner Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Unternehmen bestätigt werden.

Die Preise können vom Unternehmen  geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Unternehmens oder der Aufenthaltsdauer der Kunden veranlasst. Je nach Vereinbarung kann das Unternehmen eine Anzahlung von bis zu 100% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Unternehmen kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Unternehmen eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Unternehmen vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Unternehmen steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Kunden zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Unternehmens für den Kunden und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Unternehmen eine Mahngebühr von CHF 40 CHF erheben. Gegenüber Forderungen des Unternehmens ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

8. Rücktritt durch das Hotel

Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Unternehmen ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Unternehmen berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Unternehmen gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Unterkunftseinheiten, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Kunden oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Unternehmen begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Kunde und Bewohner oder das Ansehen des Unternehmen beeinträchtigen kann;
  • der Kunde zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Unternehmen aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

9. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren

Annullation

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des kunden beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail-Nachrichten.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Unternehmen die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

Annullationsgebühren

Einzelreservationen

Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn gebuchte Leistungen annulliert oder geändert (gemindert) werden. Deren Höhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Annullation/Änderung, des Aufenthaltes und des gewählten Tarifs. Massgebend ist die Reservationsbestätigung. Ist darin keine Annulationsfrist festgelegt, werden 14 Tage angenommen.

Gruppenreservationen

Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn gebuchte Leistungen annulliert oder geändert (gemindert) werden. Deren Höhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Annullation/Änderung, des Aufenthaltes und des gewählten Tarifs. Massgebend ist die Reservationsbestätigung. Ist darin keine Kündigungsfrist festgelegt, werden 90 Tage angenommen.

Schadenminderung

Das Unternehmen ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Unternehmen die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen abzüglich allfälliger Kosten für Aufwendungen des Weiterverkaufs (bspw. Kommissionen, Gebühren, Arbeitsaufwand, …).

10.Vorzeitige Abreise

Reist der Kunde vorzeitig ab, so ist das Unternehmen berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Unternehmen die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen abzüglich allfälliger Kosten durch Aufwendungen des Weiterverkaufs (bspw. Kommissionen, Gebühren, Arbeitsaufwand, …).

11.Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Unterkunft ist ausschliesslich für den registrierten Kunden reserviert. Das Überlassen der Unterkunftseiheit an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Unternehmens.

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Kunde das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen der Unterkunft durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Kunden zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Kunde hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Die vom Unternehmen abgegebenen Zutrittsmedien (Schlüssel, Karte, Badge, Fob usw.) bleiben Eigentum des Unternehmens und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zur Unterkunft. Der Verlust der Zutrittsmediums ist dem Unternehmen umgehend zu melden. Beschädigte oder verlorene Zutrittsmedien werden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für etwaig entstandenen Schaden.

Für einen Zugang zum Internet muss der Kunde seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Kunden kostenlos. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

Das Rauchen ist in der gesamten Unterkunft nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet. Auf den Zimmern und in öffentlichen Räumlichkeiten ist absolutes Rauchverbot. Das schliesst auch Rauchähnliche Methoden wie Verdampfung oder Ähnliches ein.

Folgende Kosten können anfallen und verrechnet werden:

  • Zusatzaufwand für Reinigung/Ionisierung: pauschal 200 CHF
  • Ertragsausfall (z.B. Zimmer muss temporär gesperrt werden): Gemäss Tarif/Kosten
  • Feuerwehreinsätze (Auslösung der Brandmeldeanlage): Gemäss Rechnung (i.d.R. 1800-3000 CHF)

12.Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen zur Anwendung. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Unternehmen spätestens 3 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.

Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste mit allen relevanten Angaben) der Gruppe muss dem Unternehmen bis spätestens 5 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 100% der anteilmässig gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 9ff aufgeführten Annullationsgebühren.

13.Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Unterkunftsräumen bzw. auf dem Areal. Das Unternehmen übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Unternehmen übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmen. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Kunden.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Unternehmen ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Unternehmen abzusprechen.

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Aufenthaltes unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Unternehmen auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Unternehmen die Gegenstände belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Kunden die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung des Kunden oder Dritte anfällt, muss vom Kunden entsorgt werden. Sollte der Kunde Verpackungsmaterial in der Unterkunft zurücklassen, ist das Unternehmen zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.

16.Handlungen, Benutzung und Haftung

Unterkunft

Das Unternehmen bedingt die Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird sich das Unternehmen auf unmittelbare Anzeige des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde, rechtzeitig einen Mangel dem Unternehmen anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Unternehmen haftet nicht für die eingebrachten Sachen der Kunden.

Das Unternehmen haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat. Das Unternehmen lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

Kunde/Gast

Der Kunde haftet gegenüber dem Unternehmen für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Unternehmen dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

Der Kunde ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Unternehmen zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Kunde haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Unternehmen gegenüber Dritten.

Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Unternehmen gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

17.Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Unternehmen und gegen eine besondere Vergütung in die Unterkunft mitgebracht werden. Der Kunde, der ein Tier in die Unterkunft mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

In den öffentlichen Räumen der Unterkunft dürfen sich keine Tiere aufhalten.

18.Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Kunde.

Alternativ: Nach Ablauf einer 3-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.

19.Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Unternehmen selbst erbracht werden, so handelt das Unternehmen lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Kunden eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.



Datenschutzerklärung PrimeHost GmbH

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Allgemeines

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Verantwortliches Unternehmen

PrimeHost GmbHJudengässli 204123 Allschwil​
Schweiz

Handelsregistereinträge

Das verantwortliche Unternehmen ist unter dem folgenden Namen im Handelsregister eingetragen:

PrimeHost GmbH
UID: CHE-112.476.172  (Firmenregister)
Handelsregisteramt: Baselland, Schweiz

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des verantwortlichen Unternehmens ist:

Philipp Roggensinger
Judengässli 20
4123 Allschwil
Schweiz

Tel.: +41 79 515 78 41
E-Mail: philipp@primehost.ch

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  • Ihre zu übermittelnden Eingaben werden verschlüsselt.
  • Es ist sichergestellt, dass das Formular nur an den Server zurückgesendet wird, von dem es geöffnet wurde.
  • Es wird geprüft, ob die Daten vollständig und unverändert ihren jeweiligen Empfänger erreichen.

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Allschwil, 01.09.2023